Old School

Diesen Begriff verwenden wir, wenn wir von einer Verarbeitung ohne Hilfe von EDV reden. Also von einer Verarbeitung ausschließlich mit Papierformularen.

DSFA

Abk. für Datenschutz-Folgenabschätzung. Ein Verfahren nach Art. 35 DS-GVO. Wenn die Art der Verarbeitung personenbezogener Daten ein besonderes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt, ist der Schutz dieser Rechte und Freiheiten gesondert nachzuweisen. Zum Nachweis existieren spezielle Muster.