Braucht man einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Checkliste Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
Am Anfang steht die Frage “brauche ich einen Datenschutzbeauftragten”? Die Antwort erhalten Sie hier und jetzt.

Ab wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Und wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen? Aber braucht man einen Datenschutzbeauftragten als Einzelunternehmer? Und wann muss ich als Selbständiger einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Ober braucht man überhaupt einen Datenschutzbeauftragten als Kleinunternehmer?

Diese Fragen beantworten wir hier. Mit Hilfe einer Checkliste. Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, können Sie die Checkliste nicht nutzen, denn die Antworten könnten dann falsch sein. Bitte klicken Sie bei den nachfolgenden Fragen auf die Antworten, die für Sie richtig sind. Sie werden dann auf eine weitere Seite geleitet. Dort erfahren Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Die Checkliste haben Sie innerhalb einer Minute beantwortet. Lesen Sie die Fragen bitte sehr aufmerksam, denn von Ihren Antworten hängt auch ab, ob Ihr Ergebnis richtig ist. Wir versuchen dabei, so einfache Begriffe wie möglich zu verwenden.

Braucht man einen Datenschutzbeauftragten, wenn man keine personenbezogene Daten verarbeitet?

Datenschutz gilt nur, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn Sie jedoch keine personenbezogenen Daten nutzen, dann brauchen Sie nie einen Datenschutzbeauftragten. Und wenn Sie nur für private oder familiäre Zwecke personenbezogene Daten nutzen, dann brauchen Sie auch nie einen Datenschutzbeauftragten.

Was sind personenbezogene Daten? Beispiele.

Daten sind nichts anderes als Informationen und wenn sich die Informationen auf eine Person beziehen oder beziehen lassen, dann sind sie personenbezogen. Hier finden Sie eine Liste personenbezogener Daten:

  1. Name, Adresse, Position, Alter, Aussehen,
  2. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Personalnummer, Steuerkasse,
  3. Arbeitszeit, Anwesenheit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Behinderung,
  4. Religion,
  5. Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Gehalt, Aufgaben, Login,
  6. Fähigkeiten, PKW, Alias, Werte, Meinungen, Vermögen, Verhalten, Aufenthalt, Zuverlässigkeit, Vorlieben, Interessen, Herkunft und
  7. IP-Adresse, MAC-Adresse.

Das sind alles personenbezogene Daten.

Jeder Bezug zu einem Menschen (einer natürlichen Person), egal ob er wichtig oder unwichtig ist und egal ob er wahr oder falsch ist, ist ein personenbezogenes Datum.

Was bedeutet personenbezogene Daten verarbeiten? Beispiele.

Die personenbezogenen Daten müssen aber auch verarbeitet werden. Und zwar verarbeitet im Sinne der DS-GVO. Verarbeitet bedeutet entweder mit Nutzung einer EDV (PC, Tablet, Notebook, Handy, und so weiter) oder Old School mit Nutzung von Karteikarten oder in sortierter Form in Aktenordnern, Aktenmappen oder Hängeregistern. Das Nutzen kleiner unsortierter Notizblätter (Schmierblätter) ist kein Verarbeiten im Sinne der DS-GVO.

Da Sie wahrscheinlich mindestens eine halbwegs sortierte Kundenkartei im PC oder auf Karteikärtchen nutzen, verarbeiten Sie also personenbezogene Daten. Selbst dann, wenn Ihre Kartei nur aus Namen von Ansprechpartnern bei Unternehmen oder Behörden besteht.

Brauche ich einen DSB?

Bitte wählen Sie:

Ja, ich verarbeite personenbezogene Daten bei meiner beruflichen Tätigkeit. Brauche ich deshalb einen Datenschutzbeauftragten?

Nein, personenbezogene Daten spielen bei mir nie eine Rolle. Ich brauche deshalb keinen DSB.

Checkliste abbrechen. Ich weiss, dass ich einen DSB brauche.

Ein Angebot für einen Datenschutzbeauftragten anfragen.