Externer Datenschutzbeauftragter – kompetent, günstig und zuverlässig

Externer Datenschutzbeauftragter: Kompetente Beratung
“Überall hört man, wie schwierig Datenschutz ist. Bei Ihnen hört sich das alles so einfach und übersichtlich an.”

Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie in allen Bereichen des Datenschutzes. Denn wir überblicken alle Anforderungen aus DS-GVO, BDSG, ePrivacy-VO und weitere. Wir lösen die Anforderungen. Und Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Ob klein oder groß, Einzelfirma oder großer Konzern: unser Team unterstützt Sie in jeder Größenordnung. Und das zielorientiert, kompetent und kostengünstig.

Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für den externen Datenschutzbeauftragten. Einfach mit dem Formular: hier klicken.

Externer Datenschutzbeauftragter und wer ihn braucht

Wenn Sie mehr als 19 Personen beschäftigen, dann müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten haben. Wen zählen wir? Vereinfacht ausgedrückt: Jeden, der mit Daten umgeht. Mehr als 19 Personen sind schnell erreicht: Vertrieb, EDV, Personalabteilung, Sekretariat, Marketing, Einkauf und so weiter.

Wenn Sie Daten aus besonderen Kategorien verarbeiten, dann müssen Sie immer einen Datenschutzbeauftragten haben. Besondere Kategorien sind zum Beispiel Gesundheitsdaten. Dann kommt es auf die Anzahl der Personen nicht mehr an.

Auch wenn Sie personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Weitergabe verarbeiten (also zum Beispiel wie bei einer Auskunftei) oder wenn Sie in der Marktforschung oder Meinungsforschung tätig sind, dann müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten haben. Auch dann kommt es auf die Anzahl der Personen nicht mehr an.

Sie wissen nicht, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen? Mit unserer Checkliste können Sie das prüfen.

Wichtige Anforderungen im Datenschutz

  1. Sie müssen eine Erlaubnis zum Verarbeiten von Daten haben.
    Jede Verarbeitung von Daten muss nach dem Gesetz erlaubt sein. Auch muss jede Verarbeitung von Daten notwendig sein.
  2. Sie müssen die Pflicht zur Information erfüllen.
    Nutzen Sie unsere Vorlagen. Wir erstellen für Sie individuelle Vorschläge.
  3. Sie müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen.
    Auch dafür haben wir Muster, die wir auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden.
  4. Sie müssen die Datensicherheit garantieren.
    Wir schlagen Ihnen für Ihre Arbeit in der EDV Verbesserungen vor. Dabei orientieren uns an den Erwartungen des BSI.
  5. Sie müssen Daten löschen.
    Nutzen Sie unsere Vorschläge. Gemeinsam legen wir Termine zum Löschen von Daten fest. Wir orientieren uns an Ihren Vorstellungen.
  6. Sie müssen mit Auftragsverarbeitern eine Vereinbarung schließen.
    Unsere Musterverträge passen wir dem Notwendigen an.
  7. Sie müssen Mitarbeiter schulen.
    Sie nutzen unsere Broschüre und unsere Online-Schulung. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.
  8. Sie müssen die Auskunftspflichten realisieren.
    Unsere Musterformulare werden mit Ihnen abgestimmt.
  9. Sie müssen die Meldepflichten eingehalten.
    Der Inhalt einer Meldung an die Aufsichtsbehörde wird mit Ihnen abgesprochen.
  10. Sie müssen die Einhaltung des Datenschutzes dokumentieren.
    Mit Hilfe unserer Empfehlungen weisen auch Sie die Einhaltung des Datenschutzes nach.

Externer Datenschutzbeauftragter und die Bestellung

Ganz einfach: Für die Bestellung haben wir ein einfaches und fertig ausgefülltes Formular (Muster). Dann den externen Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde melden. Und dann beginnt der externe Datenschutzbeauftragte mit seiner Arbeit.

Externer Datenschutzbeauftragter; das sind die Kosten für Ihr Unternehmen

Anforderung

Nur wer zur Erfüllung der Aufgaben die Fachkunde und Zuverlässigkeit hat, darf Datenschutzbeauftragter oder externer Datenschutzbeauftragter sein. Was heißt das? Die Aufsichtsbehörden sagen: Objektivität, Unabhängigkeit, soziale Kompetenz, betriebswirtschaftliches und natürlich auch juristisches Fachwissen sind für den Datenschutzbeauftragten wichtig. Das gilt natürlich erst recht für den externen Datenschutzbeauftragten. Datenschutzbeauftragte müssen auch immer unabhängig sein. Deshalb dürfen Geschäftsführer, Betriebsleiter und andere leitende Angestellte nie Datenschutzbeauftragter sein.

Aber nicht nur DS-GVO, BDSG und ePrivacy-VO zählen zum Datenschutz. Auch viele weitere Gesetze sind zu berücksichtigen: zum Beispiel Landesdatenschutzgesetze, das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz, Sozialgesetzbücher, das Bürgerliches Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, die Abgabenordnung, andere Steuergesetze und so weiter.

Ausbildung

Externer Datenschutzbeauftragter kann man nicht in einem Studiengang studieren. Doch es gibt sehr einfache Kurse, um Datenschutzbeauftragter zu werden. Zum Beispiel von der GDD e.V., dem BvD e.V. und von TÜVs und auch der IHK. Ein Kurs dauert nur wenige Tage oder Wochen. Doch ein einfacher Kurs reicht nicht aus, um Datenschutzbeauftragter zu sein. Ein einfacher Kurs kann nicht die Erfahrung über Jahre im Beruf ersetzen. Es fehlen praktische Erfahrungen. Es fehlen juristische Erfahrungen. Ein solcher vermeintlicher Datenschutzbeauftragter wird Fehler machen. Ein unnötiges Bußgeld kann die Folge sein.

Eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten braucht deshalb Zeit und kostet viel Geld. Aber ein externer Datenschutzbeauftragter muss dafür von Ihnen nicht bezahlt werden. Er bringt das nötige Wissen und Können bereits mit. Fortbildungen werden regelmäßig besucht.

Leistung

Unsere externen Datenschutzbeauftragten haben jahrzehntelange Berufserfahrung in unterschiedlichen Branchen und haben einen oder mehrere Hochschulabschlüsse (z.B. betriebswirtschaftlich, technisch, juristisch) und sind zertifiziert. Dies kommt Ihnen alles zugute.

Für die Kosten des externen Datenschutzbeauftragten gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto geringer die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten. Aber auch große Unternehmen profitieren von unseren kleinen Preisen. Die Kosten berechnen wir nach dem wirklichen Aufwand. Wir besprechen den Aufwand zuerst mit Ihnen. Sie erhalten somit die volle Kostenkontrolle.

Unsere Leistungen bieten wir in ganz Deutschland an. Denn wir sitzen in der Metropolregion Rhein-Neckar (in Mannheim) und in Kaiserslautern und in Pirmasens. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft sind die Metropolregionen Rhein-Main (mit Frankfurt, Wiesbaden und Mainz), Rhein-Neckar (mit Mannheim und Heidelberg), Stuttgart aber auch das Saarland. Unsere Mandanten sitzen auch in den Gebieten Hamburg, Bremen, Oldenburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Berlin, Mitteldeutschland, der Metropole Ruhr, dem Ruhrgebiet, dem Rheinland, Nürnberg und München.

Videos zum Datenschutz

Video: Vorteil IBS
Video: Was macht eigentlich ein Datenschutzbeauftragter?

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