Bei mir sind weniger als zwanzig Personen beschäftigt. Muß ich trotzdem einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Selbst wenn bei Ihnen keine Personen beschäftigt sind, könnte es sein, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

Dies ist dann der Fall, wenn

  1. Sie personenbezogene Daten verarbeiten, um sie an Dritte zu übermitteln. Selbst wenn Sie die Daten anonymisiert übermitteln würden.
    Dies ist zum Beispiel bei einer Wirtschaftsauskunftei oder einem Headhunter (Personaldienstleister) der Fall.
    oder
  2. Sie personenbezogene Daten für die Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.
    oder
  3. Wenn Sie verpflichtet sind eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) vorzunehmen und weder Arzt, noch Angehöriger eines Gesundheitsberufs oder Rechtsanwalt sind.Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nötig, wenn
    • systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen stattfindet, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen,
      oder wenn
    • eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Fitnessdaten) oder über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten stattfindet,
      oder wenn
    • eine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (z.B. Video) stattfindet.

Ja, mindestens einer der Fälle trifft zu.

Nein, keiner der Fälle trifft zu.

Über die Vorteile und Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten informieren Sie sich hier.

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Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob einer der Fälle auf Sie zutrifft, kontaktieren Sie uns.